Die Notwendigkeit eines nachvollziehbaren, begründeten, objektiven und unabhängigen
Nachweises eines bestimmten Immobilienwerts ergibt sich beispielsweise aufgrund folgender Anlässe:
- Kauf oder Verkauf von Immobilien
- Schenkungsangelegenheiten
- Pflichtteilsansprüche
- Erbauseinandersetzungen
- Trennungsangelegenheiten
- Auflösung von Ehegemeinschaften
- Betreuungsangelegenheiten
- Beleihungs- und Finanzierungszwecke
- Schiedsgutachten
- Steuerliche Angelegenheiten
(Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer, Betriebsvermögen)
Folgende Objektarten werden zum Beispiel bewertet:
- unbebaute Grundstücke
- Baulandentwicklungen (werdendes Bauland)
- Konversionsflächen
- Eigentumswohnungen
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Büroobjekte
- Einzelhandelsobjekte
- Logistikobjekte
- einfach gewerbliche Objekte (z.B. Produktion, Handwerk)
aber auch
- Erbbaurechte
- Nießbrauch
- Sonderimmobilien
- Projektentwicklungen